Informationen

Registrierungspflicht für To-Go Verpackungen

AUSWIRKUNGEN FÜR DIE GASTRONOMIE-BRANCHE, ABER AUCH METZGEREIEN UND BÄCKEREIEN

Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen. Jedes Unternehmen, das in Deutschland verpackte Ware in Verkehr bringt, muss sich bis zum 30. Juni 2022 im öffentlichen Verpackungsregister LUCID unter Angabe seiner Verpackungsarten registrieren. Ansonsten darf es die jeweilige Ware nicht mehr vertreiben. Das gilt auch für den To-Go-Bereich: Für die Inverkehrbringer von sogenannten Serviceverpackungen (Coffee-To-Go-Bechern, Brötchentüten, Salatschalen, Pizzakartons, Metzgerfolien und allen anderen Verpackungen, Einweg oder Mehrweg) die in der Verkaufsstätte vor Ort oder auf Märkten mit Ware befüllt werden, muss eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorliegen.
Gastronomiebetriebe, die im To-Go-Geschäft Einweg- Serviceverpackungen oder Mehrwegverpackungen an Gäste und Kunden ausgeben, gelten als Inverkehrbringer und müssen entsprechend der Gesetzgebung bis zum 30. Juni eine Registrierung im Lucid-Register vornehmen. Die Registrierung kann jederzeit online unter https://lucid.verpackungsregister.org/ erfolgen.

Mehr zu diesem Thema

Auslaufartikel Mank 2019

Einige Artikel werden im Sortiment ab 2020 durch neue Produkte ersetzt. Wir möchten Sie schon heute darüber infomieren.

Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht der Auslaufartikel. Die dort abgebildete Ware ist noch lieferbar solange der Vorrat reicht.

Mehr zu diesem Thema

Auslaufartikel Mank 2018

Einige Artikel werden im Sortiment ab 2019 durch neue Produkte ersetzt. Wir möchten Sie schon heute darüber infomieren.

Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht der Auslaufartikel. Die dort abgebildete Ware ist noch lieferbar solange der Vorrat reicht.

Außerdem werden einige Verpackungseinheiten verkleinert und hochwertiger gestaltet. Die Umstellung der Verpackungen erfolgt zum 01.01.2019 mit dem neuen Hauptkatalog Inspiration 2019. Unsere Produktion muss jedoch bereits ab Oktober 2018 mit der Produktion in neuer Verpackung beginnen. Hier starten wir zunächst mit Frühlings- und Sommermotiven. Wir bitten um Verständnis, dass dann bereits eine Lieferung dieser Artikel in der neuen Verpackung erfolgen könnte.

Die Mitteldecken 80 x 80 cm werden ab 2019 nicht mehr in dem beliebten ¼-Falz lieferbar sein. Maschinentechnische Veränderungen zwingen uns dazu, die Faltung auf 1/8-Falz zu ändern. Hiermit verbunden ist ebenfalls eine Verpackungsänderung. Sie erhalten die Mitteldecken zukünftig in handlichen Faltschachteln.

Mehr zu diesem Thema